Seit 28. April 2026 gilt im gesamten Bezirk Zell am See eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft betreffend Waldbrandschutz.
Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald sind mit sofortiger Wirkung im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten. Es sind alle Waldflächen im politischen Bezirk Zell am See umfasst. Der Gefährdungsbereich umfasst alle Flächen (ohne Rücksicht auf die Kulturgattung), von denen aus die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.



